GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Per 1. Januar 2020 wurde ein fiktiver Steuerabzug auf Eigenfinanzierung eingeführt. Kantone mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von mindestens 18% sind berechtigt, einen fiktiven, handelsrechtlich nicht erfassten Abzug auf Eigenfinanzierung für Kantonssteuern zu gewähren; bei der direkten Bundessteuer greift hingegen kein Abzug. Die Reduktion via Anwendung des fiktiven Zinsaufwandes auf dem Eigenkapital wird dabei nicht auf dem gesamten Eigenkapital, sondern auf dem zu definierenden Sicherheitseigenkapital gewährt. Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich nach der Rendite für zehnjährige Bundesobligationen, wobei für Konzernfinanzierungsaktivitäten der Gesellschaft auch ein allenfalls erheblich höherer Drittvergleichszinssatz geltend gemacht werden kann.
Spätestens seit dem Russland-Ukraine-Konflikt sind sie vermehrt im Fokus der breiten Öffentlichkeit: Nationale und internationale Sanktionen. Sie sind für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen, speziell auch für die Finanzbranche, relevant und herausfordernd. Bei einer Verletzung von Sanktionsmassnahmen drohen neben Reputationsschäden auch straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Vertiefte GwG/KYC-Hintergrundabklärungen zu Kunden und Prospects
In fast jeder Unternehmung stützen sich heute die Geschäftsprozesse auf die darunterliegende IT-Infrastruktur und die verwendeten Applikationen ab. Davon betroffen sind erfahrungsgemäss auch die einzelnen Ämter kantonaler Behörden und die damit einhergehenden Prüfaktivitäten der Aufsichtsorgane. Grant Thornton unterstützt kantonale Finanzkontrollen resp. Aufsichtsorgane bei der Prüfung komplexer IT-Infrastrukturen und IT-Prozesse und schafft dadurch in einer verflochtenen Konstellation zwischen Ämtern und Kontrollen mit diversen Interdependenzen erhöhte Transparenz und Prüfsicherheit.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer und Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung über das e-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird ab 1. Januar 2024 obligatorisch. Es wird eine einjährige Übergangsfrist gewährt.
Das neue Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft – die Frist rückt näher. Was sollten die Finanzdienstleister die kommenden 3 Monate tun, um die Umsetzung voranzutreiben? Wo liegen die grössten Herausforderungen?
Um Sie beim Umgang mit unstrukturierten Daten noch besser zu unterstützen, arbeiten unsere Experten bei Grant Thornton neu mit der Software «RelativityOne» der Relativity GmbH, Frankfurt am Main «Relativity». Damit erweitern wir von Grant Thornton unser globales Angebot im Bereich Forensik. Das cloudbasierte SaaS-Produkt ermöglicht uns, Sie bei multinationalen Rechtsstreitigkeiten, internen Untersuchungen und regulatorischer Compliance noch besser zu unterstützen.
Gemäss gesetzlicher Regelung gelten Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse, welche direkt von den Inhabern der Beteiligungsrechte geleistet wurden und in der Handelsbilanz der empfangenden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft verbucht und offen ausgewiesen sind, als Reserven aus Kapitaleinlagen/KER. Die Rückzahlung solcher Kapitaleinlagen an die Inhaber von Beteiligungsrechten wird der Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital gleichgestellt und unterliegt weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
Noch im Sommer 2023 soll eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung kommen, welche die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen in der Schweiz beinhaltet. Inwiefern sind Finanzintermediäre davon betroffen?
In der April-Ausgabe des B2B-Magazins beleuchten Dr. Fabian Schmid und Anael Rosalen die Besonderheiten der De-minimis-Vermögensverwalter und deren Unterschiede zu Vermögensverwaltern von Kollektivvermögen.
Nach der Bewilligung ist vor der Revision: Im Anschluss an die Bewilligungserteilung müssen Vermögensverwalter und Trustees das neu erarbeitete Risikomanagement und Compliance-Framework in die Praxis umsetzen, was später für eine reibungslose Revision sehr wichtig ist. Eine zentrale Herausforderung sind die Anforderungen an die Dokumentation, denn Vermögensverwalter müssen künftig beispielsweise eine «Watch List» zu möglicherweise vorhandenen Insiderinformationen sowie eine «Restricted List» zu allfälligen Verboten oder Beschränkungen im Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten führen. Hinzu kommt, dass Vermögensverwalter und Trustees nun prudenziell durch die Aufsichtsorganisationen überwacht werden.
Sie suchen nach einem geeigneten Partner für Ihre Compliance-Aus- und Weiterbildungen? Sie verfügen bereits über ein etabliertes Compliance-Schulungskonzept, möchten Ihre Mitarbeitenden aber in Bezug auf ausgewählte regulatorische Themen in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten schulen? Wir bieten Ihnen die Planung, Organisation und Durchführung von individuellen und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Schulungsveranstaltungen für Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden an.
Bestätigung der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich der Verrechnungssteuer bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung.
Die Steuerverwaltung hat am 10. März 2023 die neuen steuerlich anerkannten Zinssätze (sogenannte Safe-Harbour-Zinssätze) für 2023 veröffentlicht. Aufgrund der stattgefundenen Zinserhöhungen diverser Zentralbanken haben sich auch die Safe-Harbour-Zinssätze teils massiv erhöht.
Per 01.09.2023 tritt in der Schweiz das revidierte Datenschutzrecht in Kraft. Der Fokus der Totalrevision liegt auf der Anpassung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) an die weit fortgeschrittenen Technologien und veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.
Aus den Änderungen im Aktienrecht seit dem 1. Januar 2023 resultieren diverse steuerliche Planungsmöglichkeiten und eine erhöhte Flexibilität. Dies insbesondere auch für ausländisch beherrschte Schweizer Unternehmen.
