GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Unternehmensführung etabliert. Die Umsetzung von EU-Vorgaben von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) steht im Fokus.
Was Finanzdienstleisterinnen und -dienstleister aus Sicht des Prüfers im Regulatory Change Management zu beachten haben.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) regelt die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit Schutzmassnahmen. Per 1. Januar 2024 wird die vom Bundesrat am 23. August 2023 verabschiedete totalrevidierte VBVV in Kraft treten.
Per 1. Januar 2020 wurde ein fiktiver Steuerabzug auf Eigenfinanzierung eingeführt. Kantone mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von mindestens 18% sind berechtigt, einen fiktiven, handelsrechtlich nicht erfassten Abzug auf Eigenfinanzierung für Kantonssteuern zu gewähren; bei der direkten Bundessteuer greift hingegen kein Abzug. Die Reduktion via Anwendung des fiktiven Zinsaufwandes auf dem Eigenkapital wird dabei nicht auf dem gesamten Eigenkapital, sondern auf dem zu definierenden Sicherheitseigenkapital gewährt. Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich nach der Rendite für zehnjährige Bundesobligationen, wobei für Konzernfinanzierungsaktivitäten der Gesellschaft auch ein allenfalls erheblich höherer Drittvergleichszinssatz geltend gemacht werden kann.
Spätestens seit dem Russland-Ukraine-Konflikt sind sie vermehrt im Fokus der breiten Öffentlichkeit: Nationale und internationale Sanktionen. Sie sind für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen, speziell auch für die Finanzbranche, relevant und herausfordernd. Bei einer Verletzung von Sanktionsmassnahmen drohen neben Reputationsschäden auch straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Vertiefte GwG/KYC-Hintergrundabklärungen zu Kunden und Prospects
In fast jeder Unternehmung stützen sich heute die Geschäftsprozesse auf die darunterliegende IT-Infrastruktur und die verwendeten Applikationen ab. Davon betroffen sind erfahrungsgemäss auch die einzelnen Ämter kantonaler Behörden und die damit einhergehenden Prüfaktivitäten der Aufsichtsorgane. Grant Thornton unterstützt kantonale Finanzkontrollen resp. Aufsichtsorgane bei der Prüfung komplexer IT-Infrastrukturen und IT-Prozesse und schafft dadurch in einer verflochtenen Konstellation zwischen Ämtern und Kontrollen mit diversen Interdependenzen erhöhte Transparenz und Prüfsicherheit.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer und Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung über das e-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird ab 1. Januar 2024 obligatorisch. Es wird eine einjährige Übergangsfrist gewährt.
Das neue Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft – die Frist rückt näher. Was sollten die Finanzdienstleister die kommenden 3 Monate tun, um die Umsetzung voranzutreiben? Wo liegen die grössten Herausforderungen?
Um Sie beim Umgang mit unstrukturierten Daten noch besser zu unterstützen, arbeiten unsere Experten bei Grant Thornton neu mit der Software «RelativityOne» der Relativity GmbH, Frankfurt am Main «Relativity». Damit erweitern wir von Grant Thornton unser globales Angebot im Bereich Forensik. Das cloudbasierte SaaS-Produkt ermöglicht uns, Sie bei multinationalen Rechtsstreitigkeiten, internen Untersuchungen und regulatorischer Compliance noch besser zu unterstützen.
Gemäss gesetzlicher Regelung gelten Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse, welche direkt von den Inhabern der Beteiligungsrechte geleistet wurden und in der Handelsbilanz der empfangenden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft verbucht und offen ausgewiesen sind, als Reserven aus Kapitaleinlagen/KER. Die Rückzahlung solcher Kapitaleinlagen an die Inhaber von Beteiligungsrechten wird der Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital gleichgestellt und unterliegt weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
Noch im Sommer 2023 soll eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung kommen, welche die Einführung eines zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen in der Schweiz beinhaltet. Inwiefern sind Finanzintermediäre davon betroffen?
In der April-Ausgabe des B2B-Magazins beleuchten Dr. Fabian Schmid und Anael Rosalen die Besonderheiten der De-minimis-Vermögensverwalter und deren Unterschiede zu Vermögensverwaltern von Kollektivvermögen.
Nach der Bewilligung ist vor der Revision: Im Anschluss an die Bewilligungserteilung müssen Vermögensverwalter und Trustees das neu erarbeitete Risikomanagement und Compliance-Framework in die Praxis umsetzen, was später für eine reibungslose Revision sehr wichtig ist. Eine zentrale Herausforderung sind die Anforderungen an die Dokumentation, denn Vermögensverwalter müssen künftig beispielsweise eine «Watch List» zu möglicherweise vorhandenen Insiderinformationen sowie eine «Restricted List» zu allfälligen Verboten oder Beschränkungen im Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten führen. Hinzu kommt, dass Vermögensverwalter und Trustees nun prudenziell durch die Aufsichtsorganisationen überwacht werden.
