GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Filter:
Popular Topics
Featured Content
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Die Schweiz schafft die Industriezölle der Kapitel 25–97 des Zolltarifs ab. Landwirtschafts- und Fischereizölle (der Kapitel 1–24) sowie Zölle für einige als Agrarprodukte klassifizierte Waren (in den Kapiteln 35 und 38) bleiben jedoch bestehen.
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Im Jahr 2024 bleiben die Säule-3a-Maximalbeträge im Vergleich zum Jahr 2023 unverändert.
In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 wurden die vorgeschlagenen Änderungen im Schweizer Steuerrecht bestätigt, einschliesslich der Einführung eines Mindeststeuersatzes von 15% für in der Schweiz ansässige Unternehmen, die Teil eines grossen multinationalen Konzerns mit einem Umsatz von 750 Mio. Euro oder mehr sind. Das Datum des Inkrafttretens, welches vom Schweizer Bundesrat beschlossen wird, wurde von der Einführung der OECD-Leitlinien in anderen Ländern abhängig gemacht.
Am 1. Januar 2024 tritt das FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten FINMA-Rundschreibens erfolgen wesentliche Anpassungen in den Bereichen Management der Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken) und Management der Risiken kritischer Daten. Zudem gilt es neue Vorgaben zur Sicherstellung der operationellen Resilienz zu beachten. Was sind die wichtigsten Aspekte des Rundschreibens und welche Bedeutung hat es für FINIG-Institute?
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Unternehmensführung etabliert. Die Umsetzung von EU-Vorgaben von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) steht im Fokus.
Was Finanzdienstleisterinnen und -dienstleister aus Sicht des Prüfers im Regulatory Change Management zu beachten haben.
Die FINMA führte im Frühling 2023 eine Erhebung zur Geldwäscherei-Risikoanalyse bei über 30 Banken durch und stellte erhebliche Defizite fest. Sämtliche Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, müssen identifiziert, erfasst, analysiert und bemessen werden. Dies beinhaltet auch das Festlegen einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Damit wurde ein komplettes Geldwäscherei-Risikomanagement erwartet, was die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 vom 24. August 2023 schliesslich publizierte.
Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) regelt die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit Schutzmassnahmen. Per 1. Januar 2024 wird die vom Bundesrat am 23. August 2023 verabschiedete totalrevidierte VBVV in Kraft treten.
Per 1. Januar 2020 wurde ein fiktiver Steuerabzug auf Eigenfinanzierung eingeführt. Kantone mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von mindestens 18% sind berechtigt, einen fiktiven, handelsrechtlich nicht erfassten Abzug auf Eigenfinanzierung für Kantonssteuern zu gewähren; bei der direkten Bundessteuer greift hingegen kein Abzug. Die Reduktion via Anwendung des fiktiven Zinsaufwandes auf dem Eigenkapital wird dabei nicht auf dem gesamten Eigenkapital, sondern auf dem zu definierenden Sicherheitseigenkapital gewährt. Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich nach der Rendite für zehnjährige Bundesobligationen, wobei für Konzernfinanzierungsaktivitäten der Gesellschaft auch ein allenfalls erheblich höherer Drittvergleichszinssatz geltend gemacht werden kann.
Spätestens seit dem Russland-Ukraine-Konflikt sind sie vermehrt im Fokus der breiten Öffentlichkeit: Nationale und internationale Sanktionen. Sie sind für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen, speziell auch für die Finanzbranche, relevant und herausfordernd. Bei einer Verletzung von Sanktionsmassnahmen drohen neben Reputationsschäden auch straf- und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
Vertiefte GwG/KYC-Hintergrundabklärungen zu Kunden und Prospects
In fast jeder Unternehmung stützen sich heute die Geschäftsprozesse auf die darunterliegende IT-Infrastruktur und die verwendeten Applikationen ab. Davon betroffen sind erfahrungsgemäss auch die einzelnen Ämter kantonaler Behörden und die damit einhergehenden Prüfaktivitäten der Aufsichtsorgane. Grant Thornton unterstützt kantonale Finanzkontrollen resp. Aufsichtsorgane bei der Prüfung komplexer IT-Infrastrukturen und IT-Prozesse und schafft dadurch in einer verflochtenen Konstellation zwischen Ämtern und Kontrollen mit diversen Interdependenzen erhöhte Transparenz und Prüfsicherheit.
Die Registrierung für die Mehrwertsteuer und Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung über das e-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird ab 1. Januar 2024 obligatorisch. Es wird eine einjährige Übergangsfrist gewährt.
Das neue Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft – die Frist rückt näher. Was sollten die Finanzdienstleister die kommenden 3 Monate tun, um die Umsetzung voranzutreiben? Wo liegen die grössten Herausforderungen?
Um Sie beim Umgang mit unstrukturierten Daten noch besser zu unterstützen, arbeiten unsere Experten bei Grant Thornton neu mit der Software «RelativityOne» der Relativity GmbH, Frankfurt am Main «Relativity». Damit erweitern wir von Grant Thornton unser globales Angebot im Bereich Forensik. Das cloudbasierte SaaS-Produkt ermöglicht uns, Sie bei multinationalen Rechtsstreitigkeiten, internen Untersuchungen und regulatorischer Compliance noch besser zu unterstützen.
