GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Am Grant Thornton Standort in Schaan, Liechtenstein, wurde das Bürogebäude mit einem Neubau unmittelbar neben dem bestehenden Haus erweitert. In den vergangenen Jahren verzeichnete Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ein starkes Wachstum. Vor diesem Hintergrund stieg auch der Bedarf nach weiteren Räumlichkeiten. «Mit dem Erweiterungsbau wurde dieses Problem gelöst und gleichzeitig die verschiedenen Abteilungen optimal platziert.», erklärt Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton. Nicht nur mehr Platz sollte geschaffen werden, sondern dieser sollte auch an die heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden. Ende 2021 wurde das Projekt fertiggestellt und die Mitarbeitenden in Schaan konnten ihre neuen Büros plangemäss beziehen. Im Wirtschaftregional haben der Architekt des Baus, Hanspeter Schreiber und Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton in Schaan, Rede und Antwort gestanden und der Redaktion die wichtigsten Fragen rund um das Projekt beantwortet. Lesen Sie mehr…
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches dieser auch privat nutzen darf, stellt dies eine entgeltliche Leistung des Arbeitgebers dar. Diese Leistung unterliegt beim Arbeitgeber dem Normalsatz und ist in der Mehrwertsteuerabrechnung entsprechend zu deklarieren.
Um Mitarbeiter langfristig an eine Unternehmung zu binden oder für eine Firma neu zu gewinnen, eignen sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, beispielsweise in Form von Mitarbeiteraktien. Bei der Einrichtung solcher Programme ist jedoch Vorsicht geboten – es gibt diverse Fallstricke. Für Unternehmen stehen bei der Wahl der Beteiligungen oft Themen wie Mitsprache- und Auskunftsrecht im Vordergrund, während steuerliche Fragestellungen ausser Acht bleiben. Auf die Attraktivität des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms kann die Steuerbelastung jedoch für beide Seiten einen grossen Einfluss haben. Michael Rupp und Christian Reichert erläutern in ihrem Artikel was es zu beachten gilt – auf Seiten des Arbeitgebers sowie -nehmers. Anhand eines exemplarischen Rechenbeispiels wird aufgezeigt, wie sich die Steuerbelastung in Liechtenstein berechnet.
Durch Covid-19 haben sich viele Aspekte in der Arbeitswelt eines Wirtschaftsprüfers verändert: Sitzungen per Videokonferenz, eingeschränkte Reisefreiheit, Homeoffice oder sonstige Remote-Strukturen und -Prozesse mussten durch den Druck der Krise in kurzer Zeit implementiert werden. Gerade kleinere Unternehmen auf Prüfer- und Kundenseite, haben in den letzten eineinhalb Jahren IT-technisch deutlich aufgerüstet. Neben den Arbeitsbedingungen gibt es für die Wirtschaftsprüfer noch weitere Herausforderungen durch die Pandemie: Zum Beispiel ist die Einschätzung der Going-Concern-Prämisse aufgrund von Umsatzeinbrüchen, Liquiditätsengpässen, gehemmten Lieferketten und Produktionsstillständen während des Lockdowns ein anspruchsvolles Unterfangen. Dr. Shqiponja Isufi erläutert in ihrem Artikel wie man die Chancen aus der Coronakrise nutzen sollte und warum das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers zukünftig noch attraktiver für die junge Generation sein wird.
Bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wurde eine Änderung des geltenden Stempelsteuergesetzes abgelehnt, was bedeutet, dass die 1%-ige Stempelsteuer, die auf dem Eigenkapital von Schweizer Unternehmen erhoben wird, weiterhin bestehen bleibt. Über andere Stempelabgaben wurde nicht abgestimmt, wie z.B. die Umsatzabgabe, einer Transaktionssteuer auf den Verkauf oder Kauf bestimmter Wertpapiere, sowie die Abgabe auf Versicherungsprämien, welche beide ebenfalls bestehen bleiben.
Mitte Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat die grundlegenden Umsetzungsverfahren beschlossen, die einen Mindeststeuersatz von 15 % für in der Schweiz ansässigen Unternehmen, die Teil eines großen multinationalen Unternehmens sind, sicherstellen werden. Im Wesentlichen wird zunächst eine vorläufige Steuerverordnung erlassen, gefolgt von einem regulären Gesetzgebungsverfahren. Das Vorgehen mit einer befristeten Steuerverordnung scheint notwendig zu sein, da das Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Dies steht im Gegensatz zum ehrgeizigen Zeitplan, den die OECD für das Inkrafttreten von Pillar 2 festgelegt hat. Auch wenn eine befristete Steuerverordnung der vorgesehene Weg zur Umsetzung ist, wird eine Änderung der Schweizer Verfassung und damit eine Volksabstimmung erforderlich sein. Die Volksabstimmung ist nach dem derzeitigen Zeitplan für Juni 2023 vorgesehen. Das Ziel ist die Einführung der Mindeststeuer für Unternehmen im Geltungsbereich bis zum 1. Januar 2024.
Die Zahl der Gründungen von Start-ups hält weiter an. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es oftmals ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Mit Grant Thornton als Ansprechpartner für Start-ups profitieren Sie vom ersten Tag an von unserer wertvollen Erfahrung und Expertise.
Für viele Firmen in unserer Region ist es eine grosse Herausforderung, intern genügend IT-Fachwissen bereitzustellen, um ausreichend gegen Cyber-Angriffe geschützt zu sein. In diesem Beitrag erklärt Christopher Oehri, warum der richtige Anbieter für Ihre IT Sicherheit so entscheidend ist und wie Grant Thornton Sie dabei unterstützen kann.
Die neue Finanzmarktregulierung insbesondere mit FIDLEG und FINIG ist in der Schweiz seit Anfang 2020 in Kraft. Betroffen sind Anlage- und Vermögensberater, Asset Manager sowie Verwalter von Kollektivvermögen und alle, welche mit Finanzdienstleistungen sowie dem Angebot und der Vermarktung von Finanzinstrumenten zu tun haben – etwa mit dem Fondsvertrieb. Nach rund anderthalb Jahren und etlichen Erschwernissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Zeitpunkt gekommen, unter betroffenen Finanzdienstleistern aller Gattungen eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. In dieser Ausgabe des B2B-Panels vom Juni 2021 erläutert Veronika Britt, Senior Managerin bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein worauf bei der Finanzmarktregulierung besonders geachtet werden muss und wie Grant Thornton Ihr Unternehmen unterstützen kann:
Aufgrund einer Änderung des liechtensteinischen Steuerrechts sind Einkünfte und Kapitalgewinne aus Tochtergesellschaften, die passive Einkünfte erzielen und in Niedrigsteuerländern ansässig sind, nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. In diesem Artikel beleuchten Nicolai Fischli und Martina Benedetter die Auswirkungen der Übergangsregelung auf bestimmte Dividenden- und Kapitalgewinne, die dem liechtensteinischen Körperschaftssteuerrecht unterliegen. Hier erfahren Sie mehr darüber:
Die Mehrwertsteuer ist zunächst eine Steuer und trägt zur Finanzierung von Staatsaufgaben bei. Bei genauerem Hinsehen wirken sich gewisse Verfahren und Vorkehrungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer jedoch positiv auf die verfügbare Liquidität in einem Unternehmen aus, indem betriebswirtschaftlich unnötige Liquiditätsbindung reduziert wird. Mit dem Verlagerungsverfahren für die Einfuhrsteuer kann die Wirkung gewisser mehrwertsteuerlicher Vorkehrungen entsprechend veranschaulicht werden.
2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) verabschiedet, welches Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Das revidierte GIG trat per 1. Juli 2020 in Kraft. Bis spätestens Ende Juni 2021 muss diese Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und innerhalb eines Jahres von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Die Corona Pandemie hat die Welt noch immer fest im Griff. Impfungen sollen nun die Menschen vor dem Virus schützen und eine baldige Rückkehr zum «normalen Leben» ermöglichen. Dabei stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht verschiedene Fragen, wie beispielsweise das Thema Impfpflicht im Betrieb oder der Umgang mit der Gewährung von Sonderrechten für Geimpfte. Worauf sollten Sie als Arbeitgeberin in Bezug auf die Impfung gegen das Corona Virus achten?
Per 1. Januar 2020 traten das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Präzisiert werden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vermögensverwalter sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Was gilt es für Sie als Vermögensverwalter dabei zu beachten?
Steuereffizienter & kundenfreundlicher Lieferprozess im Schweizer Markt: Ein Leitfaden für grenzüberschreitenden E-Commerce für ausländische Webshops
Der Jahresanfang dient vielen Leuten als Anlass, alles einmal ordentlich auszumisten und zu bereinigen. Ein «Frühjahresputz» sollte aus steuerlicher Sicht auch mit Holdings und Vermögensstrukturen regelmässig gemacht werden. 2021 ist der ideale Zeitpunkt bestehende Strukturen zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um steuerliche Risiken zu minimieren, da sich in diesem Jahr besondere Möglichkeiten hierfür bieten. Doch weshalb lohnen sich eine vertiefte Analyse dieser Strukturen und die Durchführung eines Tax Health Checks? Martina Benedetter und Nicolai Fischli erläutern in ihrem Artikel die verschiedenen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten und wie diese am besten genutzt werden.
