GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wurde eine Änderung des geltenden Stempelsteuergesetzes abgelehnt, was bedeutet, dass die 1%-ige Stempelsteuer, die auf dem Eigenkapital von Schweizer Unternehmen erhoben wird, weiterhin bestehen bleibt. Über andere Stempelabgaben wurde nicht abgestimmt, wie z.B. die Umsatzabgabe, einer Transaktionssteuer auf den Verkauf oder Kauf bestimmter Wertpapiere, sowie die Abgabe auf Versicherungsprämien, welche beide ebenfalls bestehen bleiben.
Mitte Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat die grundlegenden Umsetzungsverfahren beschlossen, die einen Mindeststeuersatz von 15 % für in der Schweiz ansässigen Unternehmen, die Teil eines großen multinationalen Unternehmens sind, sicherstellen werden. Im Wesentlichen wird zunächst eine vorläufige Steuerverordnung erlassen, gefolgt von einem regulären Gesetzgebungsverfahren. Das Vorgehen mit einer befristeten Steuerverordnung scheint notwendig zu sein, da das Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Dies steht im Gegensatz zum ehrgeizigen Zeitplan, den die OECD für das Inkrafttreten von Pillar 2 festgelegt hat. Auch wenn eine befristete Steuerverordnung der vorgesehene Weg zur Umsetzung ist, wird eine Änderung der Schweizer Verfassung und damit eine Volksabstimmung erforderlich sein. Die Volksabstimmung ist nach dem derzeitigen Zeitplan für Juni 2023 vorgesehen. Das Ziel ist die Einführung der Mindeststeuer für Unternehmen im Geltungsbereich bis zum 1. Januar 2024.
Die Zahl der Gründungen von Start-ups hält weiter an. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es oftmals ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Mit Grant Thornton als Ansprechpartner für Start-ups profitieren Sie vom ersten Tag an von unserer wertvollen Erfahrung und Expertise.
Für viele Firmen in unserer Region ist es eine grosse Herausforderung, intern genügend IT-Fachwissen bereitzustellen, um ausreichend gegen Cyber-Angriffe geschützt zu sein. In diesem Beitrag erklärt Christopher Oehri, warum der richtige Anbieter für Ihre IT Sicherheit so entscheidend ist und wie Grant Thornton Sie dabei unterstützen kann.
Die neue Finanzmarktregulierung insbesondere mit FIDLEG und FINIG ist in der Schweiz seit Anfang 2020 in Kraft. Betroffen sind Anlage- und Vermögensberater, Asset Manager sowie Verwalter von Kollektivvermögen und alle, welche mit Finanzdienstleistungen sowie dem Angebot und der Vermarktung von Finanzinstrumenten zu tun haben – etwa mit dem Fondsvertrieb. Nach rund anderthalb Jahren und etlichen Erschwernissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Zeitpunkt gekommen, unter betroffenen Finanzdienstleistern aller Gattungen eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. In dieser Ausgabe des B2B-Panels vom Juni 2021 erläutert Veronika Britt, Senior Managerin bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein worauf bei der Finanzmarktregulierung besonders geachtet werden muss und wie Grant Thornton Ihr Unternehmen unterstützen kann:
Aufgrund einer Änderung des liechtensteinischen Steuerrechts sind Einkünfte und Kapitalgewinne aus Tochtergesellschaften, die passive Einkünfte erzielen und in Niedrigsteuerländern ansässig sind, nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. In diesem Artikel beleuchten Nicolai Fischli und Martina Benedetter die Auswirkungen der Übergangsregelung auf bestimmte Dividenden- und Kapitalgewinne, die dem liechtensteinischen Körperschaftssteuerrecht unterliegen. Hier erfahren Sie mehr darüber:
Die Mehrwertsteuer ist zunächst eine Steuer und trägt zur Finanzierung von Staatsaufgaben bei. Bei genauerem Hinsehen wirken sich gewisse Verfahren und Vorkehrungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer jedoch positiv auf die verfügbare Liquidität in einem Unternehmen aus, indem betriebswirtschaftlich unnötige Liquiditätsbindung reduziert wird. Mit dem Verlagerungsverfahren für die Einfuhrsteuer kann die Wirkung gewisser mehrwertsteuerlicher Vorkehrungen entsprechend veranschaulicht werden.
2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) verabschiedet, welches Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Das revidierte GIG trat per 1. Juli 2020 in Kraft. Bis spätestens Ende Juni 2021 muss diese Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und innerhalb eines Jahres von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Die Corona Pandemie hat die Welt noch immer fest im Griff. Impfungen sollen nun die Menschen vor dem Virus schützen und eine baldige Rückkehr zum «normalen Leben» ermöglichen. Dabei stellen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht verschiedene Fragen, wie beispielsweise das Thema Impfpflicht im Betrieb oder der Umgang mit der Gewährung von Sonderrechten für Geimpfte. Worauf sollten Sie als Arbeitgeberin in Bezug auf die Impfung gegen das Corona Virus achten?
Per 1. Januar 2020 traten das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Präzisiert werden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vermögensverwalter sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Was gilt es für Sie als Vermögensverwalter dabei zu beachten?
Steuereffizienter & kundenfreundlicher Lieferprozess im Schweizer Markt: Ein Leitfaden für grenzüberschreitenden E-Commerce für ausländische Webshops
Der Jahresanfang dient vielen Leuten als Anlass, alles einmal ordentlich auszumisten und zu bereinigen. Ein «Frühjahresputz» sollte aus steuerlicher Sicht auch mit Holdings und Vermögensstrukturen regelmässig gemacht werden. 2021 ist der ideale Zeitpunkt bestehende Strukturen zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um steuerliche Risiken zu minimieren, da sich in diesem Jahr besondere Möglichkeiten hierfür bieten. Doch weshalb lohnen sich eine vertiefte Analyse dieser Strukturen und die Durchführung eines Tax Health Checks? Martina Benedetter und Nicolai Fischli erläutern in ihrem Artikel die verschiedenen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten und wie diese am besten genutzt werden.
Fachwissen, Erfahrung, Führungsqualitäten und agile Anpassung an neue Technologien sind die idealen Voraussetzungen eines erfolgreichen Prüfers. Durch den Trend der Digitalisierung, welcher durch die Corona-Pandemie nochmals deutlich verstärkt wurde, sind die Erwartungen an die Wirtschaftsprüfung nicht gesunken. Dank heutiger neuer Technologien können komplexe Prozesse der jährlich wiederkehrenden Abschlussprüfung vereinfacht werden, doch was sind die Voraussetzungen, die ein Wirtschaftsprüfer heute und in Zukunft mitbringen muss, um auch die digitalen Themen wie Big Data, Künstliche Intelligenz und nicht zuletzt Gamification-Ansätze gezielt einzusetzen? Sind also Informatiker die neuen Wirtschaftsprüfer? Dr. Shqiponja Isufi erläuterte in ihrem Artikel welches das ideale Profil des Wirtschaftsprüfers ist und weshalb das Berufsbild zukünftig noch mehr an Attraktivität gewinnen wird.
Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2016 das revidierte Quellensteuerrecht. In dieser Reform sind diverse Anpassungen enthalten, welche für Sie als Arbeitgeber relevant sind. Sämtliche Änderungen treten am 1.1.2021 in Kraft. In diesem Factsheet möchten wir Sie zusammenfassend über die wichtigsten Punkte dieser Revision informieren.
Die globale Pandemie COVID-19 hat zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt, die viele Unternehmen zuvor möglicherweise nicht berücksichtigen mussten. Eine dieser Konsequenzen ist die Fähigkeit, Kredite zurückzuzahlen. Als Reaktion darauf haben sich einige Kreditgeber bereit erklärt, die Bedingungen für die Kreditaufnahme zu ändern oder Verzichtserklärungen abzugeben bzw. Änderungen an den Kreditvereinbarungen vorzunehmen. Jegliche Änderungen der Bedingungen von Darlehensvereinbarungen, z.B. die Gewährung jeglicher Art von Zahlungsbefreiungen für Kapital oder Zinsen oder Änderungen der Zinssätze, sollten sorgfältig geprüft werden.
Die digitale Transformation fordert die Treuhänderinnen und Treuhänder heraus. Mittelfristig werden gewisse traditionelle Geschäftsfelder wegbrechen. Gleichzeitig eröffnen sich dank digitalen Technologien auch neue wirtschaftliche Chancen. Für die meisten kleineren und mittelgrossen Treuhandunternehmen ist «die Digitalisierung» heute aber immer noch ein Schlagwort, das zwar dringlich klingt und sie doch ratlos stehen lässt. Auf die Frage, wie sich der Prozess der Digitalisierung in der unternehmerischen Praxis ganz konkret gestalten lässt, fehlen oft die Antworten. Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein bietet Werkzeuge und strategische Beratung, die Ihnen hilft, sich auf dem Feld der digitalen Transformation vorwärts zu bewegen: strukturiert, zielgerichtet und genau so, wie es zu Ihrem Unternehmen passt.
