GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
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Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umsetzung des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in Liechtenstein, einschließlich der Aufhebung des derzeitigen SPG und der Einführung des neuen Geldwäschereigesetzes (AMLA). Er skizziert die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen betreffen, hebt den erweiterten Kreis der meldepflichtigen Unternehmen hervor und erläutert strengere Sorgfalts-, Melde- und Compliance-Anforderungen. Der Artikel befasst sich zudem mit der Rolle der Aufsichtsbehörden, den aktualisierten Regeln zur Risikoklassifizierung und dem voraussichtlichen Zeitplan für die Umsetzung und hilft Marktteilnehmern dabei, ihre Bereitschaft einzuschätzen und ihre internen AML-Rahmenwerke entsprechend anzupassen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Fachwissen, Erfahrung, Führungsqualitäten und agile Anpassung an neue Technologien sind die idealen Voraussetzungen eines erfolgreichen Prüfers. Durch den Trend der Digitalisierung, welcher durch die Corona-Pandemie nochmals deutlich verstärkt wurde, sind die Erwartungen an die Wirtschaftsprüfung nicht gesunken. Dank heutiger neuer Technologien können komplexe Prozesse der jährlich wiederkehrenden Abschlussprüfung vereinfacht werden, doch was sind die Voraussetzungen, die ein Wirtschaftsprüfer heute und in Zukunft mitbringen muss, um auch die digitalen Themen wie Big Data, Künstliche Intelligenz und nicht zuletzt Gamification-Ansätze gezielt einzusetzen? Sind also Informatiker die neuen Wirtschaftsprüfer? Dr. Shqiponja Isufi erläuterte in ihrem Artikel welches das ideale Profil des Wirtschaftsprüfers ist und weshalb das Berufsbild zukünftig noch mehr an Attraktivität gewinnen wird.
Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2016 das revidierte Quellensteuerrecht. In dieser Reform sind diverse Anpassungen enthalten, welche für Sie als Arbeitgeber relevant sind. Sämtliche Änderungen treten am 1.1.2021 in Kraft. In diesem Factsheet möchten wir Sie zusammenfassend über die wichtigsten Punkte dieser Revision informieren.
Die globale Pandemie COVID-19 hat zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt, die viele Unternehmen zuvor möglicherweise nicht berücksichtigen mussten. Eine dieser Konsequenzen ist die Fähigkeit, Kredite zurückzuzahlen. Als Reaktion darauf haben sich einige Kreditgeber bereit erklärt, die Bedingungen für die Kreditaufnahme zu ändern oder Verzichtserklärungen abzugeben bzw. Änderungen an den Kreditvereinbarungen vorzunehmen. Jegliche Änderungen der Bedingungen von Darlehensvereinbarungen, z.B. die Gewährung jeglicher Art von Zahlungsbefreiungen für Kapital oder Zinsen oder Änderungen der Zinssätze, sollten sorgfältig geprüft werden.
Die digitale Transformation fordert die Treuhänderinnen und Treuhänder heraus. Mittelfristig werden gewisse traditionelle Geschäftsfelder wegbrechen. Gleichzeitig eröffnen sich dank digitalen Technologien auch neue wirtschaftliche Chancen. Für die meisten kleineren und mittelgrossen Treuhandunternehmen ist «die Digitalisierung» heute aber immer noch ein Schlagwort, das zwar dringlich klingt und sie doch ratlos stehen lässt. Auf die Frage, wie sich der Prozess der Digitalisierung in der unternehmerischen Praxis ganz konkret gestalten lässt, fehlen oft die Antworten. Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein bietet Werkzeuge und strategische Beratung, die Ihnen hilft, sich auf dem Feld der digitalen Transformation vorwärts zu bewegen: strukturiert, zielgerichtet und genau so, wie es zu Ihrem Unternehmen passt.
Durch die Massnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie sind viele Arbeitnehmer in Liechtenstein und der Schweiz gezwungen, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Die beiden Staaten haben in diesem Zusammenhang am 22. Oktober 2020 eine Verständigungsvereinbarung abgeschlossen, um die Auswirkungen der Covid 19-Massnahmen auf Grenzgänger einvernehmlich festzulegen.
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit wurde mit dem am 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) gesetzlich verankert. Am 14. Dezember 2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, was Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Die Änderung ist per 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Aufgrund einer sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 jedoch automatisch wieder ausser Kraft.
Die Corona-Krise hat die gesamte Wirtschaft rund um den Globus präzedenzlos getroffen und viele Firmen sehen sich einschneidenden Veränderungen ihres Geschäftsmodells gegenübergestellt. Neue Herausforderungen haben sich ergeben, welche nicht nur viele, sondern auch kritische Bereiche der gesamten Wertschöpfungskette betreffen. Ob Unsicherheiten und Engpässe bei Lieferanten, sinkende und destabilisierte Absatzmärkte, Überschüsse an personellen Ressourcen und nicht zuletzt die plötzlich stark eingeschränkte Mobilität – es gibt kaum einen Bereich, der nicht von der aktuellen Pandemie betroffen ist.
Nach jahrzehntelangen Vorarbeiten und zeitraubenden Verhandlungen verabschiedete das Parlament am 19. Juni 2020 schliesslich die langangedachte Reform des Schweizerischen Aktienrechts. In Kraft treten wird die Gesetzesrevision voraussichtlich am 1. Januar 2022. Danach haben die Gesellschaften zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten gegebenenfalls anzupassen. Welches sind die wichtigsten Neuerungen der Aktienrechtsrevision?
Falls die weitreichenden Auswirkungen von COVID-19 während des Berichtszeitraums der Gesellschaft eingesetzt haben, so schlagen sich diese im Geschäftsbericht für diesen Zeitraum nieder. In dem Umfang, in dem die weitreichenden Auswirkungen von COVID-19 jedoch während des Nachtragszeitraums der Gesellschaft (also zwischen dem Ende des Berichtszeitraums und dem Datum der Genehmigung des Geschäftsberichts) einsetzen, muss die Geschäftsführung entscheiden, auf welche Weise wichtige Entwicklungen nach Jahresende im Geschäftsbericht der Gesellschaft für den Prüfungszeitraum dargestellt werden sollen.
In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben Regierungen auf der ganzen Welt Massnahmen zur Stützung von Unternehmen und Konjunktur ergriffen. Solche Regierungssubventionen können unterschiedlich ausfallen – etwa als niedrigverzinsliche Darlehen, Kurzarbeitszuschüsse, Hilfsfonds oder umsatzabhängige Steuerfreibeträge, um nur ein paar Beispiele zu nennen
Die Luftfahrtindustrie wurde schwer von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Störungen und Reisebeschränkungen getroffen. Ein Grossteil der globalen Passagierflugzeugflotte steht derzeit am Boden, und die Fluggesellschaften, Leasinggeber, Flughäfen und Zulieferer müssen mit enormen Umsatzeinbussen rechnen. Vor diesem Hintergrund zeigen wir die verschiedenen Massnahmen auf, die Unternehmen ergreifen können, um die Krise zu überstehen und in Zukunft besser gerüstet zu sein.
1985 lanciert, ist ABACUS heute die führende Schweizer Finanz- und Business Software, welche bereits bei 57’000 Unternehmen erfolgreich im Einsatz ist. Es entscheiden sich laufend weitere Firmen, diese Software zu implementieren. Die Funktionalitäten überzeugen und durch neue Innovationen werden die heutigen Bedürfnisse der Unternehmungen adaptiert und abgedeckt.
Es ist mittlerweile den meisten Verwaltungsräten und auch den Mitgliedern der Geschäftsleitungen bekannt, dass Cyber Risiken in jeder Analyse auf Firmenebene berücksichtigt werden sollten. Insbesondere gilt das in diesem Jahr aufgrund der globalen Pandemie für Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Für diese Unternehmen, aber auf für alle anderen Unternehmen, haben wir ein Self-Assessment Tool entwickelt, welches Ihnen mit weniger als 5 Minuten Aufwand hilft, Ihre Cyber Risiken einzuschätzen.
Die neue Schweizer Finanzmarktregulierung ist seit Anfang 2020 in Kraft. Was sind die ersten Erfahrungen und Erkenntnisse dieser Änderung in der Praxis? Worin liegen die grossen Herausforderungen für Vermögensverwalter, Anlageberater, Vertreter und Fondsleitungen? Veronika Britt, Senior Managerin im Audit Financial Services bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein, diskutierte im Interview mit der B2B-Redaktion über die Umsetzung des FIDLEG und FINIG und rät den unabhängigen Vermögensverwaltern, sich im Rahmen der neuen regulatorischen Gegebenheiten, in Bezug auf das Weisungswesen und Risikomanagement gut aufzustellen und eine eingeschränkte Revision durchzuführen.
Am 26. Juni wurde im Wirtschaftregional ein Interview mit Dr. Shqiponja Isufi, Head Audit Industries Schweiz (November 2019 bis September 2022) von Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein, veröffentlicht. Im Gespräch thematisiert sie ihre Karriere als Partnerin und Wirtschaftsprüferin, Familienzusammenhalt, die Corona-Krise und das 1.- August-Feuerwerk.
Schweizer Unternehmen stehen auf Grund der Corona-Krise derzeit unter enormem wirtschaftlichen Druck. So hält momentan jedes sechste KMU einen Konkurs für wahrscheinlich, wie eine kürzlich publizierte Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt. Bei Übernahmen von Unternehmen mit einem hohen Illiquiditäts- bzw. Überschuldungsrisiko fällt häufig der Begriff «Distressed M&A». Dieser ist oftmals sowohl bei Gesellschaften wie auch bei Investoren mit Vorurteilen behaftet. Trotz zweifelsfrei vorhandenen Risiken kann eine zum richtigen Zeitpunkt angesteuerte Krisen-Akquisition oder eine Krisen-Devestition jedoch für alle Beteiligten von Vorteil sein.
