GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Am 2. Juni 2022 verabschiedete der Landtag eine Abänderung des Steuergesetzes zu Art. 64 Abs 4 SteG. Dieser Artikel regelt, welche Bestätigungen juristische Personen mit PVS-Status gegenüber der Steuerverwaltung einzureichen haben.
Hunderte von unabhängigen Vermögensverwaltern haben kürzlich eine Lizenz der FINMA erhalten oder werden diese demnächst erhalten. Eine der wichtigsten damit verbundenen Neuerungen besteht darin, dass diese Institute umfassende Melde- oder Bewilligungspflichten einhalten müssen, bevor wichtige unternehmerische Entscheide wie die Neubesetzung des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung, die Änderung der Organisation oder die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung umgesetzt werden können.
In der Schweiz tritt am 1. September 2023 das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG) sowie die entsprechende Verordnung in Kraft. Alle Unternehmen die Personendaten mit Auswirkung auf die Schweiz bearbeiten fallen in den Geltungsbereich und sind gleichermassen betroffen. Unbeachtlich in welcher Branche Sie tätig sind und unabhängig von der Grösse ihres Unternehmens, müssen Sie sich an die neuen gesetzlichen Anforderungen halten.
Für die steuerliche Bemessung von Vorschüssen und Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jährlich die anerkannten Zinssätze bekannt. Die Zinssätze wurden 2023 im Vergleich zu den Vorjahren massiv erhöht.
Wenn in Liechtenstein durch den Verkauf eines Grundstückes ein Gewinn erzielt wird, muss der Verkäufer die Grundstücksgewinnsteuer (GGS) entrichten. Diese wird auf die Differenz zwischen Anlagekosten und Veräusserungserlös erhoben. Als Anlagekosten gelten neben dem Kaufpreis auch beispielsweise wertvermehrende Aufwendungen, doch ob eine Massnahme wertvermehrend oder lediglich werterhaltenden sind, ist auf den ersten Blick nicht immer klar. Christian Reichert und Michael Heeb haben in ihrem Artikel im Wirtschftregional vom 10. Februar 2023 für Sie zusammengefasst, wie sich der Grundstücksgewinn zusammensetzt, welche Sonderfälle es zu beachten gilt und warum Sie sich bereits beim Erwerb einer Liegenschaft mit dem Thema beschäftigen sollten.
Mit Revenue Procedure 2022-43 veröffentlichte die US-Steuerbehörde IRS im Dezember 2022 das neue Qualified Intermediary (QI) Agreement. Dieses ersetzt das bisherige QI Agreement aus dem Jahr 2017. Sämtliche Qualified Intermediaries – mithin die grosse Mehrheit der Banken und Wertpapierhäuser – haben bis am 1. Mai 2023 Zeit, um auf dem elektronischen IRS-Portal ihr bestehendes QI-Agreement in die neue Fassung zu überführen.
Die Frage, inwiefern Kryptowährungen und sonstige virtuelle Vermögenswerte im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) meldepflichtig sind, beschäftigt Finanzinstitute seit einigen Jahren. Ende 2022 verabschiedete die OECD nun einen Entwurf für ein System zur Meldung von Krypto-Assets, das sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework, kurz CARF. Was beinhaltet das CARF und wie gestalten sich die Meldepflichten?
Aus den Änderungen im Aktienrecht seit dem 1. Januar 2023 resultieren diverse steuerliche Planungsmöglichkeiten und eine erhöhte Flexibilität. Dies insbesondere auch für ausländisch beherrschte Schweizer Unternehmen.
Die privatrechtliche Anstalt ist aufgrund ihrer Flexibilität eine sehr beliebte Rechtsform, welche es nur in Liechtenstein gibt. Die Anstalt kann stiftungsähnlich oder körperschaftlich ausgestaltet werden. Das Gesetz definiert die Anstalt als ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das einen Bestand von sachlichen, allenfalls persönlichen Mitteln aufweist.
Die AG ist eine der in der liechtensteinischen Praxis bevorzugten Gesellschaftsformen. Sie ist eine kapitalbezogene Verbandsperson, die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt und ein kaufmännisches Unternehmen betreibt.
Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet.
Die «Aktiengesellschaft» oder abgekürzt «AG» ist die bevorzugte Rechtsform in der Schweiz.
Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land, welches die Rechtsform der Treuhänderschaft (Trust) kennt. Bei einem liechtensteinischen Trust übergibt der Treugeber (Settlor) dem Treuhänder (Trustee) Vermögenswerte mit der Auflage, diese in eigenem Namen den Reglementierungen der Treuhandurkunde entsprechend zu verwalten. Im Gegensatz zur Stiftung handelt es sich beim Trust nicht um eine juristische Person, sondern um ein Vertragsverhältnis.
Die «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» oder kurz «GmbH» ist die zweithäufigste Rechtsform in der Schweiz. Sie wird in der Regel dann gegründet, wenn den Gründern nur begrenzte Mittel für die Leistung des Gesellschaftskapitals zur Verfügung stehen.
Am 1. Januar 2023 werden im Rahmen der GwG-Revision insbesondere zwei wesentliche Neuerungen in Kraft treten: Pflicht zur Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person und Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung der Kundenangaben.
Per 1. Januar 2023 tritt der letzte Teil des revidierten Aktienrechts in Kraft. Der Fokus der Revision liegt auf der Verbesserung der Corporate Governance inklusive Stärkung der Aktionärsrechte, der Modernisierung der Generalversammlung sowie der Flexibilisierung der Kapitalvorschriften. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der zentralen, praxisrelevanten Neuerungen.
