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Rechtsberatung

Inhaberaktien

Olivier Künzler Olivier Künzler

Neue Meldepflichten mit Frist bis
31. Dezember 2015

Am 1. Juli 2015 wurden in der Schweiz die Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI), der Expertengruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der OECD, umgesetzt. Mit dieser Revision sollen die bisher anonym gehaltenen Inhaberaktien transparent gemacht werden. Neben diesen gesellschaftsrechtlichen Änderungen werden ab 2016 weitere Vorschriften im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes und des Geldwäschereigesetzes geändert werden.