GTRegs ist ein Regulatory Monitoring Tool für den Schweizer Finanzmarkt. Es unterstützt Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen sowie Risk- und Compliance-Verantwortliche von regulierten Finanzinstituten bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.
Per 1. Januar 2026 übernimmt Egon Hutter die Rolle des CEO von Erich Bucher, der die Firma aufgrund seiner Pensionierung verlässt.
Nach einer sehr langen Diskussions- und Vorbereitungsphase wird die neue Elternzeit in Liechtenstein nun definitiv Realität und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Erhöhung der Säule 3a Höchstabzüge im Steuerjahr 2023.
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen EU-Vorschriften melden («Whistleblower-Richtlinie»), in Kraft getreten. Die Whistleblower-Richtlinie bezweckt, die Aufdeckung von Verstössen gegen EU-Recht zu erleichtern und für die gesamte EU ein einheitliches, hohes Schutzniveau für Whistleblower zu gewährleisten. Sie hat weitreichende Konsequenzen und ist auch für Schweizer Unternehmen mit Präsenz im EU-Raum relevant.
Dividendenausschüttungen von schweizerischen Kapitalgesellschaften unterliegen einer Schweizer Quellensteuer (sog. Verrechnungssteuer) in Höhe von 35%. Einbehalt und Ablieferung erfolgen grundsätzlich durch die ausschüttende Gesellschaft. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Liechtenstein besteht die Möglichkeit, die Differenz zu den geltenden Höchstsätzen über das Rückerstattungsverfahren zurückzufordern. Im Konzernverhältnis besteht die Möglichkeit, das Rückerstattungsverfahren durch das sogenannte Meldeverfahren zu vereinfachen. Am 4. Mai 2022 beschloss der schweizerische Bundesrat die Verordnung über das Meldeverfahren im Konzernverhältnis anzupassen. Die Neufassung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie können sich die Änderungen positiv auf liechtensteinische Strukturen mit schweizerischen Underlyings auswirken und was gilt es dabei zu beachten?
Da Kryptowährungen aktuell noch wenig reguliert sind und ihr Wert relativ stark schwankt, bringt das nicht nur gewisse Geschäftsrisiken mit sich - auch bei der Abschlussprüfung gibt es Risiken, beispielsweise die Bewertungsunsicherheit. Hält eine Unternehmung einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, gibt es somit Einiges zu beachten. Neben dem Handwerk der Wirtschaftsprüfung, ist spezifisches Fachwissen über das Krypto-Ökosystem und die Blockchain notwendig. Im Artikel «Kryptos fordern die Abschlussprüfer» erklären Christian Bögli und Michael Merz, welche Prüfrisiken bei Firmen mit Kryptowährungen bestehen und wie sich diese minimieren lassen.
Auf der Grundlage des Volksentscheids vom 25. September 2022 werden die Schweizer Mehrwertsteuersätze erhöht. Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar 2023 treten einige Verbesserungen beim Meldeverfahren für die Schweizer Verrechnungssteuern in Kraft.
Das Anrecht auf Abzug der Einfuhrsteuer ist an gewisse gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Zudem muss das Unternehmen einen geltend gemachten Einfuhrsteuerabzug auch dokumentieren können. Allerdings eignet sich trotz des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung nicht jedes beliebige mit einer Einfuhr im Zusammenhang stehende Dokument, um den Anspruch auf einen Einfuhrsteuerabzug auch rechtsgenüglich zu belegen.
Am Grant Thornton Standort in Schaan, Liechtenstein, wurde das Bürogebäude mit einem Neubau unmittelbar neben dem bestehenden Haus erweitert. In den vergangenen Jahren verzeichnete Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein ein starkes Wachstum. Vor diesem Hintergrund stieg auch der Bedarf nach weiteren Räumlichkeiten. «Mit dem Erweiterungsbau wurde dieses Problem gelöst und gleichzeitig die verschiedenen Abteilungen optimal platziert.», erklärt Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton. Nicht nur mehr Platz sollte geschaffen werden, sondern dieser sollte auch an die heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden. Ende 2021 wurde das Projekt fertiggestellt und die Mitarbeitenden in Schaan konnten ihre neuen Büros plangemäss beziehen. Im Wirtschaftregional haben der Architekt des Baus, Hanspeter Schreiber und Rainer Marxer, Partner bei Grant Thornton in Schaan, Rede und Antwort gestanden und der Redaktion die wichtigsten Fragen rund um das Projekt beantwortet. Lesen Sie mehr…
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches dieser auch privat nutzen darf, stellt dies eine entgeltliche Leistung des Arbeitgebers dar. Diese Leistung unterliegt beim Arbeitgeber dem Normalsatz und ist in der Mehrwertsteuerabrechnung entsprechend zu deklarieren.
Um Mitarbeiter langfristig an eine Unternehmung zu binden oder für eine Firma neu zu gewinnen, eignen sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, beispielsweise in Form von Mitarbeiteraktien. Bei der Einrichtung solcher Programme ist jedoch Vorsicht geboten – es gibt diverse Fallstricke. Für Unternehmen stehen bei der Wahl der Beteiligungen oft Themen wie Mitsprache- und Auskunftsrecht im Vordergrund, während steuerliche Fragestellungen ausser Acht bleiben. Auf die Attraktivität des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms kann die Steuerbelastung jedoch für beide Seiten einen grossen Einfluss haben. Michael Rupp und Christian Reichert erläutern in ihrem Artikel was es zu beachten gilt – auf Seiten des Arbeitgebers sowie -nehmers. Anhand eines exemplarischen Rechenbeispiels wird aufgezeigt, wie sich die Steuerbelastung in Liechtenstein berechnet.
Durch Covid-19 haben sich viele Aspekte in der Arbeitswelt eines Wirtschaftsprüfers verändert: Sitzungen per Videokonferenz, eingeschränkte Reisefreiheit, Homeoffice oder sonstige Remote-Strukturen und -Prozesse mussten durch den Druck der Krise in kurzer Zeit implementiert werden. Gerade kleinere Unternehmen auf Prüfer- und Kundenseite, haben in den letzten eineinhalb Jahren IT-technisch deutlich aufgerüstet. Neben den Arbeitsbedingungen gibt es für die Wirtschaftsprüfer noch weitere Herausforderungen durch die Pandemie: Zum Beispiel ist die Einschätzung der Going-Concern-Prämisse aufgrund von Umsatzeinbrüchen, Liquiditätsengpässen, gehemmten Lieferketten und Produktionsstillständen während des Lockdowns ein anspruchsvolles Unterfangen. Dr. Shqiponja Isufi erläutert in ihrem Artikel wie man die Chancen aus der Coronakrise nutzen sollte und warum das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers zukünftig noch attraktiver für die junge Generation sein wird.
Bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wurde eine Änderung des geltenden Stempelsteuergesetzes abgelehnt, was bedeutet, dass die 1%-ige Stempelsteuer, die auf dem Eigenkapital von Schweizer Unternehmen erhoben wird, weiterhin bestehen bleibt. Über andere Stempelabgaben wurde nicht abgestimmt, wie z.B. die Umsatzabgabe, einer Transaktionssteuer auf den Verkauf oder Kauf bestimmter Wertpapiere, sowie die Abgabe auf Versicherungsprämien, welche beide ebenfalls bestehen bleiben.
Mitte Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat die grundlegenden Umsetzungsverfahren beschlossen, die einen Mindeststeuersatz von 15 % für in der Schweiz ansässigen Unternehmen, die Teil eines großen multinationalen Unternehmens sind, sicherstellen werden. Im Wesentlichen wird zunächst eine vorläufige Steuerverordnung erlassen, gefolgt von einem regulären Gesetzgebungsverfahren. Das Vorgehen mit einer befristeten Steuerverordnung scheint notwendig zu sein, da das Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Dies steht im Gegensatz zum ehrgeizigen Zeitplan, den die OECD für das Inkrafttreten von Pillar 2 festgelegt hat. Auch wenn eine befristete Steuerverordnung der vorgesehene Weg zur Umsetzung ist, wird eine Änderung der Schweizer Verfassung und damit eine Volksabstimmung erforderlich sein. Die Volksabstimmung ist nach dem derzeitigen Zeitplan für Juni 2023 vorgesehen. Das Ziel ist die Einführung der Mindeststeuer für Unternehmen im Geltungsbereich bis zum 1. Januar 2024.
Die Zahl der Gründungen von Start-ups hält weiter an. Beim Thema Innovation gehört die Schweiz dank renommierten Hochschulen zur Weltspitze. Von der Idee bis hin zur Lancierung eines marktfähigen Produktes oder einer Dienstleistung ist es oftmals ein steiniger Weg, auf dem Hürden aus den verschiedensten Themengebieten zu meistern sind. Mit Grant Thornton als Ansprechpartner für Start-ups profitieren Sie vom ersten Tag an von unserer wertvollen Erfahrung und Expertise.
Für viele Firmen in unserer Region ist es eine grosse Herausforderung, intern genügend IT-Fachwissen bereitzustellen, um ausreichend gegen Cyber-Angriffe geschützt zu sein. In diesem Beitrag erklärt Christopher Oehri, warum der richtige Anbieter für Ihre IT Sicherheit so entscheidend ist und wie Grant Thornton Sie dabei unterstützen kann.
Die neue Finanzmarktregulierung insbesondere mit FIDLEG und FINIG ist in der Schweiz seit Anfang 2020 in Kraft. Betroffen sind Anlage- und Vermögensberater, Asset Manager sowie Verwalter von Kollektivvermögen und alle, welche mit Finanzdienstleistungen sowie dem Angebot und der Vermarktung von Finanzinstrumenten zu tun haben – etwa mit dem Fondsvertrieb. Nach rund anderthalb Jahren und etlichen Erschwernissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist der Zeitpunkt gekommen, unter betroffenen Finanzdienstleistern aller Gattungen eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. In dieser Ausgabe des B2B-Panels vom Juni 2021 erläutert Veronika Britt, Senior Managerin bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein worauf bei der Finanzmarktregulierung besonders geachtet werden muss und wie Grant Thornton Ihr Unternehmen unterstützen kann:
